Abstammungsurkunden
Die Abstammungsurkunde belegt die Abstammung des Bürgers. Diese wird ausschließlich vom Standesbeamten des Gebrurtsortes aus dem Geburtseintrag ausgestellt. Siehe auch Geburtsanmeldung.
Die Abstammungsurkunde belegt die Abstammung des Bürgers. Diese wird ausschließlich vom Standesbeamten des Gebrurtsortes aus dem Geburtseintrag ausgestellt. Siehe auch Geburtsanmeldung.