Auskunftssperren
Aus zwingenden Gründen kann ein Einwohner beim Bürgerbüro oder der jeweiligen Ortsverwaltung eine Auskunftssperre über die eigene Person beantragen. Somit dürfen keine Auskünfte gegenüber Privatpersonen erteilt werden.
Aus zwingenden Gründen kann ein Einwohner beim Bürgerbüro oder der jeweiligen Ortsverwaltung eine Auskunftssperre über die eigene Person beantragen. Somit dürfen keine Auskünfte gegenüber Privatpersonen erteilt werden.