Eheschließung im Ausland
Für Ehen die im Ausland geschlossen wurden, kann durch Vorlage der übersetzten ausländischen Urkunde und weiterer Unterlagen beim Standesamt im Rathaus Dundenheim die Nachbeurkundung im Eheregister beantragt werden. Aus diesem Register können dann jederzeit Urkunden ausgestellt werden.