Erschließungs- und Anliegerbeiträge
Wird ein Baugebiet erschlossen, fallen Erschließungskosten an, welche auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden und somit mit dem Grundstückspreis zur Zahlung fällig werden.
Wird ein Baugebiet erschlossen, fallen Erschließungskosten an, welche auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden und somit mit dem Grundstückspreis zur Zahlung fällig werden.