Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis wird ab dem Alter von 14 Jahren auf Antrag vom Bundeszentralregister in Bonn erstellt. Dort werden die jeweiligen Vorstrafen in einem Register geführt.
Ein Führungszeugnis wird ab dem Alter von 14 Jahren auf Antrag vom Bundeszentralregister in Bonn erstellt. Dort werden die jeweiligen Vorstrafen in einem Register geführt.