Geburt im Ausland
Für Geburten, die im Ausland registriert wurden, kann durch Vorlage der übersetzten ausländischen Urkunde und weiterer Unterlagen beim Standesamt im Rathaus Dundenheim die Nachbeurkundung im Geburtsregister beantragt werden. Aus diesem Register können dann jederzeit Urkunden ausgestellt werden.