Grundstücksverwaltung
Die Grundstücksverwaltung liegt im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Ortsverwaltungen. Handelt es sich um ein gewerbliches Grundstück, können Auskünfte bei Herrn Person, Hauptamt, eingeholt werden.
Die Grundstücksverwaltung liegt im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Ortsverwaltungen. Handelt es sich um ein gewerbliches Grundstück, können Auskünfte bei Herrn Person, Hauptamt, eingeholt werden.