Hundesteuer-Abmeldung
Wird eine Hundehaltung beendet, muss eine Abmeldung beim Rechnungsamt erfolgen, somit erlischt auch die Pflicht der Hundesteuer und der restliche Steuerbetrag wird zurück erstattet.
Wird eine Hundehaltung beendet, muss eine Abmeldung beim Rechnungsamt erfolgen, somit erlischt auch die Pflicht der Hundesteuer und der restliche Steuerbetrag wird zurück erstattet.