Meldewesen
Jede Anschriften- bzw. Namensänderung ist beim Bürgerbüro bzw. der zuständigen Ortsverwaltung anzuzeigen.
Dokumente:
- Abmeldung
- Abmeldung eines Zweitwohnsitzes
- Anmeldung
- Aufenthaltsbescheinigung
- Auskunft aus dem Melderegister
- Auskunftssperre-Melderegister
- Befreiung Rundfunkgebührenpflicht (Anlage)
- Befreiung Rundfunkgebührenpflicht (Antrag)
- Befreiung Rundfunkgebührenpflicht (Merkblatt)
- Wechsel der Hauptwohnung
- Übermittlungssperre-Pressesperre