Nachbarrecht
Privates Nachbarrecht
Immer wieder werden an uns Fragen herangetragen, die sich mit dem privaten Nachbarrecht befassen. Dies sind beispielsweise
- Der Baum auf dem Nachbargrundstück ist zu nahe an meiner Grundstücksgrenze und außerdem viel zu groß
- Die Hecke des Nachbarn ist zu hoch
- Die Garage des Nachbarn steht 10 cm auf meinem Grundstück
- Muss ich meinem Nachbar erlauben, mein Grundstück zum Reparieren seiner Grenzgarage zu betreten?
Diese, und andere, Dinge sind im Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg geregelt.
Eine Broschüre des Justizministeriums zu diesem Thema bekommen Sie kostenlos im Bauamt oder Sie können sie hier herunterladen:
Nachbarrechtbroschüre
Wichtig sind folgende Hinweise:
Die Gemeinde Neuried hat im Bereich von nachbarrechtlichen Angelegenheiten keine Zuständigkeit. Wir können also nicht einen Grundstückseigentümer auffordern, einen zu nahe an der Grenze stehenden Baum zu beseitigen. Und wir dürfen auch keine Rechtsberatung geben.
Unsere Empfehlung:
Sprechen Sie bei Problemen rechtzeitig mit Ihrem Nachbarn! So lassen sich oftmals Streitigkeiten ausräumen oder vermeiden.
Wenn dies nicht (mehr) möglich ist, bleibt letztlich nur noch der Gang zum Anwalt.