Unterschriftsbeglaubigung
Soll eine Unterschrift öffentlich beglaubigt werden, darf dies nur die Grundbuchratschreiberin Frau Biegert, Tel. 07807 97-160. Die Gebühr für öffentliche Beglaubigungen ergeben sich aus dem Notarkostengestzt (NotKG).
Hinweis:
Für Rentenzwecke gelten gesonderte Bestimmungen! Ansprechpartner hier: Frau Lapp, Tel. 07807/97-140, Bürgerbüro Altenheim.