Vergnügungssteuer
Die Vergnügungsteuer wird nach der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Neuried für Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte erhoben
Die Vergnügungsteuer wird nach der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Neuried für Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte erhoben