Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen
Auf Grund des §4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit §1 der Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 25.06.1981 (Gbl. S. 441) hat der Gemeinderat am 14. September 1981 folgende Satzung beschlossen:
§1
Öffentliche Bekanntmachungen werden durch Einrücken in das eigene Verkündigungsblatt der Gemeinde Neuried durchgeführt. Sie gelten mit Ablauf des Erscheinungstages des Verkündigungsblattes als vollzogen.
§2
Die Satzung tritt am 01. Januar 1982 in Kraft. Gleichzeitig wird die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen vom 02.01.1973 aufgehoben.
Vorstehende Satzung wurde in der in ihr bestimmten Form am 23. Oktober 1981 öffentlich bekannt gemacht und am 28.10.1981 gem. § 4 Abs. 3 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt
Neuried, den 21. Oktober 1981
Der Bürgermeister:
Mild