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Die bunten Täufersteine auf dem Andachtsplatz im Täuferwald.
Ein im Waldboden eingelassener Grabstein im Täuferwald.

Bestattungsmöglichkeiten in Neuried

Auf den fünf Friedhöfen in Neuried werden die unten stehenden Grabarten angeboten.

Weitere Informationen finden Sie in der Friedhofssatzung der Gemeinde Neuried

Grabarten und deren Nutzungszeit:

Reihengrab

Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und Urnenreihengräber für die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich.

Nutzungszeit
Reihengrab: 25 Jahre für einen Sarg. Innerhalb von 10 Jahren ist die Zubettung einer weiteren Urne möglich.
Urnenreihengrab: 25 Jahre für eine Urne. Innerhalb von 10 Jahren ist die Zubettung einer weiteren Urne möglich. Es können bis zu vier Urnen in das Grab und es kann in ein Urnenwahlgrab umgewandelt werden.

Wahlgrab

Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und für die Beisetzung von Aschen mit einem öffentlichen Nutzungsrecht. Wahlgräber werden als Einzel- oder Mehrfachgrab angelegt. Die erneute Verleihung des Nutzungsrechts (Verlängerung) ist auf Antrag möglich, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Nutzungszeit
Einzelwahlgrab: 35 Jahre für einen Sarg. Es können zusätzliche Urnen beigesetzt werden.
Mehrfachwahlgrab: 35 Jahre für zwei Särge. Es können zusätzliche Urnen beigesetzt werden.
Urnenwahlgrab: 35 Jahre für bis zu vier Urnen.

Rasengrab

Bei Rasengräbern (für Erdbestattung) wird die gesamte Grabfläche von der Gemeinde als Rasenfläche bewirtschaftet. Auf der Rasenfläche dürfen lediglich Schnittblumen abgelegt werden.

Auf den Friedhöfen Altenheim, Ichenheim und Schutterzell besteht die Möglichkeit der Urnenbestattung in Rasenflächen. Die Gräber sind um Bäume herum angelegt und es besteht die Möglichkeit der Bestattung von zwei Urnen in einer Grabfläche. Die Gräber werden mit einer Steinplatte gekennzeichnet.
Auf dem Friedhof Dundenheim besteht die Möglichkeit der Bestattung einer Urne in der Rasenfläche um eine Steinstele, welche mit Steintafeln versehen ist.

Nutzungszeit
Einzelrasengrab: Es gelten die Regeln des Reihengrabs.
Mehrfachrasengrab: Es gelten die Regeln des Wahlgrabs.

Anonymes Grabfeld

Auf dem Friedhof in Dundenheim besteht die Möglichkeit einer anonymen Bestattung in einem Rasenfeld.

Nutzungszeit
25 Jahre für Sarg oder Urne. Kein Grabmal zulässig.

Gärtnergepflegtes Grabfeld

Auf dem Friedhof Altenheim besteht die Möglichkeit sich in einem Gärtnergepflegten Grabfeld bestatten zu lassen. Es gibt hier die Wahl zwischen einer Sargbestattung und einer Urnenbestattung. Die Pflege der Grabstätte übernimmt die Genossenschaft der badischen Friedhofsgärtner.

Weitere Auskünfte sowie die aktuellen Gebühren erfahren Sie bei der Friedhofsverwaltung.

Bestattungswald

Als weiteres Angebot hat die Gemeinde Neuried einen Bestattungswald in Neuried-Ichenheim eingerichtet. Als Standort wurde der Täuferwald bei Ichenheim gewählt. Die Fertigstellung war am 22. Juli 2017. Auf die Seite des Bestattungswaldes gelangen Sie hier:

Zur Website des Bestattungswalds