Hallenentgeltordnung
Gemeinde Neuried Ortenaukreis
Entgeltordnung für die Benutzung von Sport- und Mehrzweckhallen und sonstigen Gemeindegebäuden in Neuried (Hallenentgeltordnung)
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuried hat am 16.11.2022 folgende Entgeltordnung für die Benutzung von Sport- und Mehrzweckhallen und sonstigen Gemeindegebäuden in Neuried beschlossen:
§ 1 Benutzung von Hallen durch örtliche Vereine und sonstige Veranstalter
Die Gemeinde Neuried stellt die Turn-, Sport- und Mehrzweckhallen den örtlichen Vereinen und sonstigen Veranstaltern zur Verfügung, wobei die "Riedhalle" nur für sportliche Zwecke, die übrigen Hallen auch für allgemeine Veranstaltungen, entsprechend der jeweils geltenden Benutzungsordnung und dem Belegungsplan, benutzt werden können.
In Ausnahmefällen kann die Gemeinde eine andere Zweckbestimmung zulassen. Für Termine und Veranstaltungen der Gemeinde muss die Halle, bei rechtzeitiger Ankündigung zur Verfügung gestellt werden.
Für die Benutzung der Riedhalle, der Herbert-Adam-Halle Altenheim, der Lindenfeldhalle, der Langenrothalle Ichenheim, der Turnhalle im Ortsteil Altenheim, dem Mehrzweckgebäude in Müllen, dem Mehrzweckraum in Schutterzell, dem Regenbogensaal und sonstige in Gemeindegebäuden untergebrachten Vereinsräume werden, entsprechend der festgelegten Belegungsordnung und dem mit den Veranstaltern abzuschließenden Benutzungsvertrag, von Vereinen und sonstigen Veranstaltern Entgelte nach folgenden Bestimmungen erhoben
I. Trainings- und Probenbetrieb
1. Training und Proben der örtlichen Vereine
1.1. Riedhalle Ichenheim, Herbert-Adam-Halle Altenheim
a) je angefangene Stunde für Erwachsene 7,50 Euro
b) Gruppen mit mindestens 50% Jugendlichen je angefangene Stunde 3,00 Euro
1.2. Lindenfeldhalle Dundenheim
a) je angefangene Stunde für Erwachsene 6,00 Euro
b) Gruppen mit mindestens 50% Jugendlichen je angefangene Stunde 3,00 Euro
1.3. Langenrothalle Ichenheim
a) je angefangene Stunde für Erwachsene 6,00 Euro
b) Gruppen mit mindestens 50% Jugendlichen je angefangene Stunde 3,00 Euro
1.4. Schulturnhalle Altenheim und Mehrzweckhaus Müllen
a) je angefangene Stunde für Erwachsene 5,00 Euro
b) Gruppen mit mindestens 50% Jugendlichen je angefangene Stunde 2,50 Euro
1.5 Mehrzweckraum Schutterzell, Regenbogensaal, Spiegelsaal und Foyer in der Riedhalle
a) je angefangene Stunde für Erwachsene 3,00 Euro
b) Gruppen mit mindestens 50% Jugendlichen je angefangene Stunde 1,50 Euro
1.6 Überlassung von Schulräumen
a) je angefangene Stunde für Erwachsene 3,00 Euro
b) Gruppen mit mindestens 50% Jugendlichen je angefangene Stunde 1,50 Euro
1.7 Sonstige Vereinsräume
Für die Nutzung von Räumen in gemeindeeigenen Gebäuden durch Vereine werden die Kosten für Heizung, Strom und Wasser erfasst und den Nutzern berechnet.
In Fällen in denen dies nicht möglich ist, wird in einer separaten Vereinbarung eine Pauschale festgelegt und abgerechnet, die den Verbrauchskosten vergleichbarer Räume entspricht.
2. Trainings- und Probenbetrieb durch sonstige Veranstalter und auswärtige Vereine Die Entgeltsätze nach I 1.1 bis 1.6 erhöhen sich um 100%
II Sonstige Veranstaltungen in Gemeindehallen und Vereinsräumen
II.1 Sportliche Veranstaltungen
1.1 durch örtliche Vereine
Senioren je angefangene Stunde 18,00 Euro
Jugendliche bis 18 Jahre je angefangene Stunde 6,00 Euro
Senioren-Turniere
bis 8 Stunden Spielzeit je angefangene Stunde 18,00 Euro
für jede weitere angefangene Stunde 9,00 Euro
1.2 durch sonstige Veranstalter und auswärtige Vereine
Die Gebührensätze nach II 1.1 erhöhen sich um 100 %
II.2 Sonstige Veranstaltungen
1. Benutzung der Herbert-Adam-Halle Altenheim
1.1 durch örtliche Vereine
bei Veranstaltungen je Tag 350,00 Euro
bei Veranstaltungen im Foyer je Tag 80,00 Euro
Hausmeisterbetreuung je Stunde 41,00 Euro
1.2 durch sonstige Veranstalter und auswärtige Vereine
Die Gebührensätze nach II 1.1 erhöhen sich um 100 %
2. Benutzung der Lindenfeldhalle Dundenheim und der Langenrothalle Ichenheim
2.1 durch örtliche Vereine
bei Veranstaltungen je Tag 175,00 Euro
bei Veranstaltungen im Foyer je Tag 125,00 Euro
für Veranstaltungen in den Nebenräumen 50,00 Euro
Hausmeisterbetreuung je Stunde 41,00 Euro
2.2 durch sonstige Veranstalter und auswärtige Vereine
Die Gebührensätze nach II 2.1 erhöhen sich um 100 %
3. Benutzung der Johann-Henrich-Büttner Altenheim
3.1 durch örtliche Vereine
bei Veranstaltungen je Tag 80,00 Euro
Hausmeisterbetreuung je Stunde 41,00 Euro
3.2 durch sonstige Veranstalter und auswärtige Vereine
Die Gebührensätze nach II 3.1 erhöhen sich um 100 %
4. Benutzung des Mehrzweckraumes im Kindergarten Schutterzell
4.1 durch örtliche Vereine
bei Veranstaltungen je Tag 60,00 Euro
Hausmeisterbetreuung je Stunde 41,00 Euro
4.2 durch sonstige Veranstalter und auswärtige Vereine je Tag 120,00 Euro
5. Benutzung des Mehrzweckhauses Müllen
5.1 durch örtliche Vereine
bei Veranstaltungen je Tag 100,00 Euro
für Veranstaltungen im Nebenraum 50,00 Euro
5.2 Private Veranstaltungen „Kleiner Saal und Küche“ 200,00 Euro
Private Veranstaltungen „Halle und Küche“ 400,00 Euro
Für Nutzungen nach 5.2 wird eine Kaution von 100,00 Euro erhoben.
6. Benutzung Mehrzweckraum Kindertagesstätte Regenbogen
6.1 durch örtliche Vereine
bei Veranstaltungen je Tag 75,00 Euro
6.2 durch sonstige Veranstalter und auswärtige Vereine
bei Veranstaltungen bis 6 Stunden 150,00 Euro
bei Veranstaltungen über 6 Stunden 200,00 Euro
7. Bei Veranstaltungen mit ausschließlich jugendlichen Teilnehmern verringern sich die Entgelte II. Nrn. 1-5 um 50%.
8. Für die Benutzung der Dusch- und Umkleideräume außerhalb der Hallenbelegung wird eine Pauschale von 15,00 Euro erhoben.
9. Bei Kinderweihnachtsfeiern und Altennachmittagen werden keine Gebühren erhoben.
10. Vereine erhalten jährlich für eine Veranstaltung eine Ermäßigung, wenn diese ein kulturelles oder sportliches Programm von ca. 2 Stunden beinhaltet.
Die Ermäßigung beträgt für die Mehrzweckhalle Altenheim 50 %, für die Lindenfeld-halle und Langenrothalle Ichenheim, sowie die Mehrzweckhäuser Müllen und Schutterzell 40 % der Sätze § 1 II Abs. 1 bis 5.
11. Mit den Entgelten abgegolten sind die Hallenbenutzung, die Benutzung der Nebenräume, der Einrichtungen, des Inventars u.der Strom- Wasser- und Heizungsverbrauch.
12. Für die Benutzung der Vorbühnenteile durch örtliche Vereine wird ein Entgelt von 5,00 Euro pro Vorbühnenteil erhoben. Für sonstige Veranstalter und auswärtige Vereine werden 10,00 Euro je Vorbühnenteil erhoben.
13. Die Entgeltsätze nach § 1 verstehen sich inklusiv einer evtl. anfallenden Mehrwertsteuer.
§ 2 Nebenkosten
1. Für Verluste oder Beschädigungen am Gebäude, an Einrichtungen, Geschirr, Gläsern und Essbestecken hat der Veranstalter der Gemeinde die Kosten der Wiederbeschaffung zu ersetzen.
2. Das Ein- und Ausräumen sowie die besenreine Übergabe hat der Veranstalter unter Aufsicht des Hausmeisters vorzunehmen, wobei die Übergabe bis spätestens 12:00 Uhr des der Veranstaltung folgenden Tages zu erfolgen hat.
Sofern der Veranstalter hierzu nicht in der Lage ist, übernimmt die Gemeinde Neuried diese Verpflichtung gegen eine Entschädigung von 400,-- EUR für die Herbert-Adam-Halle Altenheim und von 300,-- EUR für die Lindenfeldhalle Dundenheim u. Langenrothalle Ichenheim
§ 3 Fälligkeit der Entgelte
Die Entgeltschuld entsteht:
1. Für die Trainingsstunden nach § 1 zum 30. Juni für das erste Halbjahr und zum 31.12 für das zweite Halbjahr jeden Jahres.
Trainingsausfälle werden nur erstattet, wenn sie 14 Tage vorher beim Vermieter angezeigt werden.
2. Für die sonstigen Entgelte und Ersatzleistungen jeweils am Tage der Veranstaltung.
§ 4 Getränkebezug
Die Veranstalter sind verpflichtet, Bier und alkoholfreie Getränke von dem Lieferanten zu beziehen, der mit der Gemeinde Neuried einen Liefervertrag für die Hallen abgeschlossen hat.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Hallenentgeltordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft.
Neuried, den 16.11.2022 Tobias Uhrich, Bürgermeister